Unsere Leistungen im Wirtschaftsrecht

Für den Mittelstand und Investoren: Strategische Rechtsberatung für komplexe Marktphasen

Im Wirtschaftsleben entscheiden oft Details über den Erfolg von Transaktionen oder die Stabilität eines Unternehmens. Unsere Beratung im Wirtschaftsrecht verbindet juristische Exzellenz mit tiefem wirtschaftlichem Verständnis. Ob es um einen Unternehmenskauf, Finanzierungsrunden oder Kartellfragen geht – wir sichern Ihre Investitionen ab. Insbesondere bei Transaktionen ist eine sorgfältige Due Diligence unerlässlich, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und den Kaufpreis zu verifizieren.

Wir beraten Unternehmer, Investoren und Führungskräfte in Hamburg, Düsseldorf und Bochum sowie bundesweit bei der rechtlichen Flankierung ihrer geschäftlichen Ziele.

Gesellschaftsrecht & Corporate Governance

Stabile Strukturen für Entscheidungsträger

Wir gestalten und entwickeln Gesellschafts- und Konzernstrukturen weiter. Dies umfasst Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen und die Implementierung von Corporate-Governance-Strukturen. Unser Ziel ist die Vermeidung von Haftungsrisiken durch vorausschauende Beratung.

  • Corporate Housekeeping: Laufende Betreuung von Gesellschafterversammlungen und Beschlüssen.
  • Reorganisation: Begleitung von Umwandlungen und Kapitalmaßnahmen.

M&A (Unternehmenskäufe & Joint Ventures)

Erfolgreiche Transaktionen durch präzise Planung

Der Bereich M&A (Mergers & Acquisitions) erfordert höchste Expertise. Wir strukturieren und setzen Transaktionen um, von der Absichtserklärung bis zum Closing. Eine fundierte Due Diligence Prüfung bildet dabei das Herzstück, um rechtliche und finanzielle Fallstricke aufzudecken.

  • Joint Ventures: Verhandlung und Implementierung komplexer Beteiligungsstrukturen.
  • Vertragsgestaltung: Erstellung von SPA (Sales Purchase Agreement) bzw. Unternehmenskaufverträgen (Share Deal / Asset Deal)
  • Durchführung eines interdisziplinären und umfassenden Due Diligence Prüfung des Targets bzw. Verkaufsobjektes
  • Einbindung von technischen Sachverständigen und Experten; Bündelung und Projektsteuerung bei Legal und Technical Due Diligence

Handels-, Vertriebs- & Vertragsrecht

Belastbare Verträge für nationale und internationale Geschäfte

Wir gestalten und verhandeln komplexe Liefer-, Projekt- und Vertriebsverträge. Dazu gehören auch Handelsvertreter- und Franchiseverträge sowie die Entwicklung branchenspezifischer AGB.

  • Internationale Verträge: Rechtliche Absicherung grenzüberschreitender Lieferbeziehungen.
  • Vertriebssysteme: Aufbau rechtssicherer Vertriebsstrukturen.

Gesellschafterkonflikte & Organhaftung

Schutz von Vermögen und Reputation

Streit im Gesellschafterkreis kann die Existenz eines Unternehmens gefährden. Wir vertreten Sie bei Anfechtungsklagen und Auseinandersetzungen über Abfindungen. Zudem beraten wir Geschäftsführer und Vorstände zur Abwehr von Organhaftungsansprüchen (D&O) und zur Einhaltung der Business Judgement Rule.

Unternehmensfinanzierung & Corporate Finance

Kapital für Wachstum sichern

Wir beraten zu strategischen Finanzierungsstrukturen, von Wachstumsfinanzierungen bis zu Mezzanine-Kapital. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung komplexer Sicherheitenkonzepte und der Verhandlung von Kreditverträgen.

  • Factoring & Leasing: Beratung zu alternativen Finanzierungsformen wie Sale-and-Lease-Back.
  • Sicherheiten: Gestaltung von Globalzessionen und Grundpfandrechten

 

Compliance & Interne Untersuchungen

Risikoprävention und Haftungsvermeidung

Compliance im Unternehmen ist heute kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Pflicht. Wir entwickeln Whistleblower-Systeme und interne Richtlinien, um Risiken zu minimieren. Bei Verdachtsfällen begleiten wir interne Untersuchungen diskret und rechtssicher.

Kartellrecht & Kartellschadensersatz

Wettbewerbsvorteile rechtssicher nutzen

Das Kartellrecht greift tief in unternehmerische Freiheiten ein. Wir beraten bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen (Private Enforcement) und vertreten Unternehmen in Kartellschadensersatzprozessen.

  • Schadensabwehr: Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen.
  • Durchsetzung: Geltendmachung eigener Ansprüche bei Kartellverstößen Dritter.

Wirtschaftsstrafrecht

Vermögenssicherung und Verteidigung in Krisensituationen

In Verbindung mit unserer Expertise im Steuerstrafrecht verteidigen wir Unternehmen und Organe bei Vorwürfen im Wirtschaftsstrafrecht. Dies umfasst die Begleitung bei Durchsuchungen sowie die präventive Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.

Darüber hinaus unterstützen  Unternehmen, Konzernen und Arbeitgebern bei wirtschaftlichen Irregularitäten von leitenden Angestellten und Projektmanagern bundesweit sowie insbesondere auch international in Betriebsstätten / Konzerntöchtern im englisch- und russischsprachigen Ausland.

 

  • Buchhalterische Auswertung von Jahresabschlüssen, Bankunterlagen und sonstigen Buchhaltungsunterlagen zur Aufdeckung von Bilanzfälschungen und sonstigen Verstößen.
  • Zivil- und strafrechtliche Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen der Unternehmen / Arbeitgeber gegenüber den schädigenden Personen.
  • Koordination und Einbindung von Wirtschaftsdetekteien.
  • Beratung und Vertretung zum Hinweisschutzgesetz, Whistleblowing.

 

Unsere Arbeitsweise: Interdisziplinäre Exzellenz

Unsere Beratung zeichnet sich durch die enge Verknüpfung von Rechtsberatung und wirtschaftlichem Verständnis aus. Als Experten für Unternehmensverkauf Beratung und Transaktionsrecht reduzieren wir Komplexität auf klare Handlungsempfehlungen.

interior_ehb_reception4

Ein Unternehmenskauf ohne umfassende Prüfung ist wie ein Hauskauf ohne Besichtigung – nur dass die versteckten Mängel hier Millionen kosten können. Während die Legal Due Diligence rechtliche Risiken wie unklare Eigentumsverhältnisse, anhängige Prozesse oder lückenhafte Verträge aufdeckt, analysiert die Technical Due Diligence (oft in Kombination mit IT-Forensik) die Zukunftsfähigkeit der technologischen Infrastruktur, den Quellcode und Cyber-Sicherheitsrisiken.

In der modernen Transaktionspraxis – gerade bei Tech-Targets oder digitalisierten Mittelständlern – sind diese Bereiche untrennbar. Eine veraltete IT-Architektur oder Sicherheitslücken (Cyber-Risiken) können den Unternehmenswert massiv mindern und stellen oft „Deal Breaker“ dar. Wir bündeln diese Prüfprozesse interdisziplinär. So identifizieren wir nicht nur Risiken, sondern verifizieren Kaufpreise und heben Synergiepotenziale, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Ein professioneller Unternehmensverkauf oder -kauf dauert im Mittelstand erfahrungsgemäß 6 bis 12 Monate. Der Prozess ist komplex und gliedert sich in fünf wesentliche Phasen, die wir eng begleiten:

  1. Vorbereitung (1-2 Monate): Erstellung des Teasers, objektive Unternehmensbewertung und „Verkaufsfeinmachung“ (Vendor Due Diligence), um Schwachstellen vorab zu beheben.
  2. Marktansprache (2-3 Monate): Identifikation potenzieller Käufer (Longlist/Shortlist) und Abschluss von Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA).
  3. Prüfung & Verhandlung (2-4 Monate): Durchführung der Due Diligence durch den Käufer, Management-Präsentationen und Verhandlung des Letter of Intent (LoI) sowie der Eckpunkte.
  4. Vertragsgestaltung (1-2 Monate): Entwurf und Finalisierung des Unternehmenskaufvertrags (SPA) sowie das Signing (notarielle Beurkundung).
  5. Closing & Integration (1-3 Monate): Erfüllung von Vollzugsbedingungen (z.B. Kartellfreigabe) und der eigentliche Eigentumsübergang.

Eine sorgfältige Vorbereitung in Phase 1 verkürzt die späteren Phasen signifikant und sichert einen höheren Verkaufspreis.

Neben dem klassischen Bankkredit gewinnen alternative Finanzierungsformen für den Mittelstand massiv an Bedeutung, insbesondere in Zeiten volatiler Märkte. Wir beraten Sie zu strategischen Mix-Finanzierungen:

  • Mezzanine-Kapital: Eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital (z.B. stille Beteiligungen), die das bilanzielle Eigenkapital stärkt, ohne Stimmrechte zu verwässern.
  • Factoring: Der laufende Verkauf von Forderungen zur sofortigen Liquiditätssteuerung.
  • Sale-and-Lease-Back: Die Hebung stiller Reserven durch Verkauf und Rückmietung von Anlagevermögen (Maschinen, Immobilien).

Essenziell ist dabei die Gestaltung robuster Sicherheitenkonzepte. Hierzu gehören die Globalzession (Abtretung von Forderungsbeständen), Raumsicherungsübereignungen von Warenlagern oder Grundpfandrechte. Unser Fokus liegt darauf, Finanzierungsmixe zu strukturieren, die Ihre Liquidität sichern, ohne Ihre unternehmerische Handlungsfreiheit durch übersicherte Kreditverträge („Covenants“) unnötig einzuschränken. 

Die Business Judgment Rule (BJR, § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG analog für GmbH) ist der wichtigste „Sichere Hafen“ für Geschäftsführer und Vorstände. Sie besagt, dass ein Geschäftsführer nicht persönlich haftet, wenn er bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft zu handeln.

Um diesen Schutz zu genießen, müssen Entscheidungsprozesse jedoch sauber dokumentiert sein. Ein bloßes „Bauchgefühl“ reicht nicht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Entscheidungen „gerichtsfest“ zu machen: Durch Protokollierung der Informationsbeschaffung, Abwägung von Handlungsalternativen und Vermeidung von Interessenkonflikten. Aktuelle BGH-Urteile aus 2025 bestätigen, dass eine lückenhafte Dokumentation diesen Schutzschild schnell zerstören kann und zur vollen persönlichen Haftung führt. 

Seit Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen für Hinweisgeber (Whistleblower) einzurichten. Das Gesetz schützt Personen, die Rechtsverstöße im Unternehmen melden, vor Repressalien (Kündigung, Benachteiligung).

Für 2026 zeichnet sich eine verschärfte Verfolgungspraxis ab: Bei Nichtumsetzung der Meldestelle oder Behinderung von Meldungen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro gegen das Unternehmen und Verantwortliche. Zudem riskieren Unternehmen massive Reputationsschäden, wenn Missstände öffentlich werden, statt intern geklärt zu werden. Wir implementieren für Sie rechtssichere, oft digitale Hinweisgebersysteme (auch durch externe Beauftragte), die die Anonymität wahren, DSGVO-konform sind und Missbrauch verhindern. Compliance ist kein Kostenfaktor, sondern eine Versicherung gegen weitaus höhere Haftungsrisiken. 

Corporate Housekeeping bezeichnet die systematische Pflege aller gesellschaftsrechtlichen Formalien im Lebenszyklus eines Unternehmens: Von der ordnungsgemäßen Ladung und Protokollierung von Gesellschafterversammlungen bis zur Aktualisierung von Handelsregistereinträgen, Gesellschafterlisten und Unternehmensverträgen.   

Im Jahr 2026 steigen die Anforderungen durch neue digitale Regularien massiv. Dazu gehören der EU AI Act (Einsatz von KI im Unternehmen) und verschärfte Cybersicherheitsrichtlinien (NIS-2, Cyber Resilience Act). Eine vernachlässigte Dokumentation ist nicht nur ein bürokratisches Ärgernis, sondern ein massives Risiko bei jeder Due Diligence (Exit-Bremse) oder Betriebsprüfung. Wir digitalisieren Ihr Corporate Housekeeping, stellen die Compliance mit aktuellen Transparenzregistern sicher und machen Ihr Unternehmen jederzeit „exit-ready“.

Eine Durchsuchung ist eine psychologische und operative Extremsituation. Bewahren Sie Ruhe und befolgen Sie unsere „Goldenen Regeln“, um Ihre Verteidigungschancen nicht zu zerstören:   

  1. Schweigen ist Gold: Machen Sie keine Aussagen zur Sache. Lassen Sie sich nicht in „informelle Gespräche“ verwickeln. Sie sind dazu nicht verpflichtet und jedes Wort wird im Protokoll gegen Sie verwendet werden.
  2. Anwalt rufen: Kontaktieren Sie sofort uns oder einen spezialisierten Strafverteidiger. Bitten Sie die Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis wir eintreffen (dies wird oft gewährt).
  3. Beschluss prüfen: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Was genau wird gesucht? Gegen wen richtet sich der Verdacht? Prüfen Sie die Grenzen des Beschlusses.
  4. Keine Kooperation bei Herausgabe: Widersprechen Sie der Beschlagnahme von Unterlagen ausdrücklich (dies muss protokolliert werden), leisten Sie aber keinen körperlichen Widerstand. Bestehen Sie auf Versiegelung kritischer Dokumente.

Wir stehen Unternehmen in Hamburg, Düsseldorf, Bochum und bundesweit mit Notfall-Support zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und Reputationsschäden zu minimieren. 

Ja, absolut. Das Kartellrecht ermöglicht es Unternehmen, die überteuerte Produkte von Kartellanten gekauft haben, Schadensersatz zu fordern (Private Enforcement). Dies gilt auch Jahre nach Aufdeckung des Kartells.

Ein prominentes Beispiel ist das LKW-Kartell, wo Gerichte auch im Jahr 2026 noch zugunsten geschädigter Speditionen und Logistiker urteilen. Wichtig: Sogar wenn Sie bei einem „Nicht-Kartellanten“ gekauft haben, der im „Windschatten“ des Kartells die Preise erhöht hat (sog. Preisschirmeffekt oder Umbrella Pricing), können Ansprüche bestehen. Die Hürden (Nachweis der Schadenshöhe, Verjährung) sind jedoch hoch und erfordern ökonomische Gutachten. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten, unterbrechen die Verjährung und setzen Ihre Ansprüche – notfalls gerichtlich – durch.

Bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten (z.B. Veruntreuung durch Mitarbeiter, Bilanzmanipulation, Korruption, „Kick-Back“-Zahlungen) ist schnelles, aber diskretes Handeln gefragt. Eine Internal Investigation klärt den Sachverhalt auf, ohne sofort Staub aufzuwirbeln.

Wir arbeiten hierbei eng mit Experten für Forensic Accounting zusammen. Diese Spezialisten analysieren Buchhaltungsdaten mit Methoden, die weit über eine normale Wirtschaftsprüfung hinausgehen (Datamining, Rekonstruktion gelöschter Buchungen, E-Discovery). Ziel ist es, Beweise gerichtsfest zu sichern, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen und strafrechtliche Risiken für die Geschäftsleitung (Organhaftung wegen Aufsichtspflichtverletzung) abzuwenden. Wir koordinieren diesen Prozess und wahren dabei stets die strengen datenschutzrechtlichen Grenzen.

Die EU-Sanktionen gegen Russland (insb. das 8. Sanktionspaket und folgende Erweiterungen bis 2026) beinhalten grundsätzlich ein weitgehendes Verbot von Rechtsberatungsdienstleistungen für russische juristische Personen. Ein Verstoß ist strafbewehrt.

Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, die eng ausgelegt werden müssen:   

  1. Verteidigung: Erlaubt bleibt die Beratung, die zwingend erforderlich ist, um das Recht auf Verteidigung in Gerichtsverfahren wahrzunehmen.
  2. Wind-down: Beratung zur rechtskonformen Beendigung von Geschäftsbeziehungen oder Desinvestition in Russland.
  3. Natürliche Personen: Beratungen für Privatpersonen unterliegen oft anderen Regeln als die für Unternehmen, sofern diese nicht selbst gelistet sind.

Die Rechtslage ist hochkomplex, insbesondere bei „indirekten“ Verboten (Beratung einer EU-Tochter, die einer russischen Mutter nützt). Wir prüfen für Sie präzise, ob Ihr Anliegen unter eine dieser Ausnahmen fällt, um Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz strikt zu vermeiden.

Streit im Gesellschafterkreis (etwa in einer 50/50-GmbH oder Familiengesellschaft) kann ein Unternehmen lähmen („Pattsituation“ oder Deadlock). Wenn Gesellschafterbeschlüsse blockiert werden, droht die Handlungsunfähigkeit.

Wir setzen zunächst auf deeskalierende Strategien: Die Moderation und Neuverhandlung von Gesellschaftervereinbarungen oder die Einführung eines Beirats als „Tie-Breaker“. Lässt sich der Konflikt nicht gütlich lösen, vertreten wir Ihre Interessen hart in der Auseinandersetzung: Von der Einberufung von Sondergesellschafterversammlungen über Anfechtungsklagen gegen fehlerhafte Beschlüsse bis hin zur (als ultima ratio) Einziehung von Geschäftsanteilen oder dem Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund.

Standard-Muster (Templates) berücksichtigen nicht die spezifischen Risiken Ihres Geschäftsmodells und sind oft veraltet. Im B2B-Bereich entscheiden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oft darüber, wer im Schadensfall haftet, wie lange Gewährleistungsfristen laufen und welches Recht bei internationalen Lieferungen gilt.

Wir erstellen und prüfen maßgeschneiderte Verträge (Lieferverträge, Vertriebsverträge, Einkaufs-AGB), die Ihre Margen sichern und Haftungsrisiken minimieren. Gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften (Internationales Handelsrecht) ist die Wahl des richtigen Rechts und Gerichtsstands (z.B. Schiedsgerichtsbarkeit) entscheidend, um Forderungen später auch tatsächlich vollstrecken zu können. Ein „Copy-Paste-Fehler“ in der Haftungsklausel kann im Ernstfall die Existenz kosten.

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und weiteren EU-Vorgaben weiten sich die Berichtspflichten ab 2025/2026 massiv aus. Zwar sind direkt zunächst große Unternehmen betroffen, doch durch den Lieferketten-Effekt geben diese den Druck an ihre mittelständischen Zulieferer weiter („Trickle-Down-Effekt“).

Sie werden zunehmend Fragebögen Ihrer Kunden zu CO2-Fußabdruck, Sozialstandards und Governance beantworten müssen. Wer hier nicht lieferfähig ist, riskiert die Auslistung. Wir beraten Sie nicht zur technischen Datenerhebung, sondern zur rechtlichen Compliance: Welche Garantien dürfen Sie in Verträgen geben? Welche Haftungsrisiken entstehen durch „Greenwashing“ in Marketing oder Berichten? Wir machen Ihre ESG-Strategie rechtssicher und wettbewerbsfähig.

Transparenz ist für uns essenziell. Im Wirtschaftsrecht arbeiten spezialisierte Kanzleien – wie wir – überwiegend auf Basis von Stundensätzen (Zeithonorar), da die gesetzlichen Gebühren (RVG) den hohen Aufwand komplexer Beratung (z.B. M&A, Vertragsgestaltung) oft nicht adäquat abbilden.

Unsere Stundensätze spiegeln unsere 30-jährige Erfahrung und Spezialisierung wider und bewegen sich im marktüblichen Rahmen für Boutiquen (oft effizienter als Großkanzleien mit ihren hohen Overheads). In gerichtlichen Verfahren rechnen wir jedoch mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, da dies berufsrechtlich vorgeschrieben ist. Vor Mandatsbeginn erhalten Sie stets eine klare Kostenschätzung und wir besprechen das für Sie passende Vergütungsmodell.

Großkanzleien bieten enorme Ressourcen, sind aber oft anonym, kostenintensiv und haben starre Strukturen. Als hochspezialisierte Boutique verbinden wir das Beste aus zwei Welten für den Mittelstand:

  1. Seniorität: Sie werden direkt von Partnern mit 30 Jahren Erfahrung beraten („Chef-Behandlung“), nicht von jungen Associates, die an Ihrem Fall lernen.
  2. Effizienz: Wir haben schlanke Strukturen und keine Wasserkopf-Kosten, was sich in faireren Honoraren und schnelleren Reaktionszeiten niederschlägt.
  3. Persönlichkeit: Wir kennen Ihr Geschäft und den regionalen Markt in Bochum, Düsseldorf und Hamburg genau. Wir sind Unternehmer für Unternehmer – pragmatisch, durchsetzungsstark und persönlich engagiert.

Jetzt Beratung anfordern!

Anfragen Sie noch heute unverbindlich eine Beratung an