Beratung für Finanzinstitute, Unternehmen, Investoren und Privatpersonen
Die Dynamik der Finanzmärkte sowie die stetig wachsenden regulatorischen Anforderungen erfordern eine präzise rechtliche Begleitung. Als Fachanwaltskanzlei verbinden wir tiefgehende juristische Expertise mit einem klaren Verständnis für die operativen Prozesse von Finanzinstituten und für die wirtschaftlichen Ziele von Unternehmen.
Wir beraten Banken, Finanzdienstleister, Unternehmen und Privatpersonen an unseren Standorten in Hamburg, Düsseldorf und Bochum sowie bundesweit zu sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unser Angebot ist ganzheitlich und umfasst die Beratung, die gestaltende Tätigkeit sowie die bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Streitigkeiten auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, Beratung bei Problemen
Wir begleiten Sie kompetent durch alle Phasen der Kreditfinanzierung, von der rechtssicheren Vertragsgestaltung bis hin zur strategischen Beratung bei Störungen und Problemen im Zusammenhang mit dem Vertrag. Unser Fokus liegt dabei auf der konsequenten Durchsetzung Ihrer Interessen, sowohl bei der Vertragsgestaltung und Besicherung als auch bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung in komplexen Streitigkeiten.
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, Beratung bei Problemen
Im Leasingrecht bieten wir Ihnen eine spezialisierte rechtliche Beratung zu sämtlichen Leasingmodellen an. Unsere Beratung im Leasingrecht reicht von der Vertragsgestaltung bis hin zur Abwicklung komplexer Vertragsverhältnisse. Bei Streitigkeiten während oder nach der Vertragslaufzeit nehmen wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich wahr.
Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung, Beratung bei Problemen
Wir unterstützen Sie im Factoring durch eine präzise Gestaltung und Verhandlung von maßgeschneiderten Vertragswerken. Bei etwaigen Streitigkeiten – wie beispielsweise bei Konflikten um Forderungsabtretungen oder um Sicherungsrechte Dritter – vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Von der rechtssicheren Strukturierung bis zur Abwehr / Durchsetzung von Ansprüchen
Wir bieten Ihnen eine fundierte rechtliche Begleitung bei der Konzeption und Prüfung komplexer Kapitalanlageprodukte und Beteiligungsmodelle an. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite, um Haftungsfragen – etwa aus (vermeintlich) fehlerhafter Anlagevermittlung oder (vermeintlichen) Prospektfehlern – präzise zu analysieren und Ihre Ansprüche effizient durchzusetzen oder gegnerische Ansprüche abzuwehren.
Strategische Konzeption, Vertragsgestaltung und operative Umsetzung
Wir bieten Ihnen eine fundierte Begleitung bei komplexen Finanzierungsvorhaben an. Mit einem klaren Fokus auf Rechtssicherheit und Effizienz unterstützen wir Sie von der detaillierten Vertragsgestaltung bis hin zur finalen Bestellung von Kreditsicherheiten.
Regulatorische Sicherheit und operative Compliance für den Finanzsektor
Wir unterstützen Finanzdienstleister und Unternehmen im Finanzsektor dabei, sich sicher im komplexen Geflecht aufsichtsrechtlicher Anforderungen zu bewegen und regulatorische Vorgaben effizient in die Praxis umzusetzen.
Präventive Compliance-Strategien, interne Aufklärung und Behördenkommunikation
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Einhaltung komplexer marktverhaltensrechtlicher Vorgaben und etablieren belastbare Prozesse zur Vermeidung von Insiderverstößen oder Marktmanipulationen. Dabei begleiten wir Sie sowohl präventiv bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten als auch repressiv bei internen Untersuchungen und der Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir beraten Sie nicht nur umfassend im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern wir vertreten Sie auch bei sämtlichen Streitigkeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht außergerichtlich und gerichtlich. Ihre rechtlichen Interessen nehmen wir nicht nur in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg vor Gerichten wahr, sondern wir nehmen Ihre rechtlichen Interessen bundesweit vor Gerichten wahr.
Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei begleiten und beraten wir Finanzinstitute, Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bundesweit auf dem gesamten Rechtsgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dabei verbinden wir für Sie die vorausschauende rechtliche Beratung und Gestaltung mit einer konsequenten außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung.
Ja, die Chancen sind historisch hoch. Der BGH hat mit Urteil vom 20.05.2025 (Az. XI ZR 22/24) entschieden, dass intransparente Angaben zur Berechnungsmethode („Aktiv-Passiv-Methode“) den Entschädigungsanspruch der Bank gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB vollständig entfallen lassen. Dies betrifft zahlreiche Verträge von Sparkassen und Genossenschaftsbanken (2016–2023), die Verbraucher über die Zinsbindungsdauer im Unklaren ließen. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei auf diese Klausel-Fehler. Handeln Sie jedoch sofort: Ansprüche für Zahlungen aus dem Jahr 2023 verjähren bereits zum 31.12.2026. Ein erfolgreiches Vorgehen führt zur vollständigen Erstattung der gezahlten Summe inklusive Nutzungsersatz.
Ein Widerruf ist heute noch möglich, wenn Pflichtangaben im Vertrag fehlen oder fehlerhaft sind (z.B. zur Aufsichtsbehörde oder Kündigungsrechten). Solche formalen Fehler verhindern den Start der 14-tägigen Widerrufsfrist (§ 495 BGB i.V.m. Art. 247 EGBGB), wodurch ein „ewiges Widerrufsrecht“ entsteht. Dies ist besonders attraktiv für Darlehensnehmer, die aus teuren Altkrediten aussteigen wollen, ohne eine Nichtabnahmeentschädigung zu zahlen („Vorfälligkeitsjoker“). Auch bei KFZ-Finanzierungen ermöglicht der Widerruf oft die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung der Raten. Unsere Fachanwälte analysieren Ihre Verträge präzise auf diese „Joker-Fehler“, um eine kostengünstige Umschuldung zu ermöglichen.
Leasinggeber dürfen bei Rückgabe nur den tatsächlichen „merkantilen Minderwert“ verlangen, nicht die fiktiven Reparaturkosten einer Markenwerkstatt. Das OLG Stuttgart (Az. 6 U 84/24) hat 2025 bestätigt, dass Leasingnehmer nicht für normale Gebrauchsspuren (Steinschläge, oberflächliche Kratzer) haften, die dem Alter und der Laufleistung entsprechen. Viele Rückgabeprotokolle und Gutachten setzen pauschal Neuteilpreise an, was rechtlich unhaltbar ist. Wir fechten diese überzogenen Gutachten an und reduzieren Ihre Nachzahlung oft um bis zu 60%. Zahlen Sie nicht vorschnell, sondern lassen Sie das Rücknahmeprotokoll anwaltlich prüfen.
Nur beim „echten Factoring“ (True Sale) geht das Bonitätsrisiko (Delkredere) auf den Factor über, was die Forderung bilanzwirksam ausbucht („Off-Balance“). Beim „unechten Factoring“ verbleibt ein Rückgriffsrecht; rechtlich ist dies ein Darlehen (§ 488 BGB). Im Insolvenzfall des Unternehmens kann der Verwalter Zahlungen an den Factor anfechten (§ 133 InsO), wenn kein wirksamer Forderungskauf vorlag. Zudem hat der BFH (Urteil XI R 15/22, April 2025) die Umsatzsteuerkorrektur bei Forderungsausfällen neu geregelt. Wir gestalten Ihre Factoring-Verträge insolvenzfest und minimieren Ihr Haftungsrisiko gegenüber Insolvenzverwaltern.
Die reinen Verwaltungsgebühren der BaFin liegen 2026 je nach Erlaubnistatbestand zwischen 5.000 € (z.B. Anlagevermittlung) und 20.000 € (Bankgeschäft); Speziallizenzen wie Kryptoverwahrung kosten ca. 10.000 € plus Zeitaufwand. Hinzu kommen Kosten für Anwälte, Businesspläne und IT-Audits. Die Verfahrensdauer beträgt realistisch 6 bis 12 Monate, abhängig von der Qualität des Antrags (§ 32 KWG / § 15 ZAG). Durch unsere spezialisierte Vorbereitung (inkl. Handbücher für Compliance & Geldwäsche) vermeiden wir unnötige Rückfragen der Aufsicht. Ein unvollständiger Antrag verlängert das Verfahren massiv und blockiert Ihren Marktstart.
Seit Januar 2025 gilt DORA vollumfänglich; 2026 starten die intensiven Prüfungen der Aufsicht. Finanzunternehmen müssen ein IKT-Risikomanagement nachweisen und ein detailliertes „Informationsregister“ über alle Drittanbieter führen. Verträge mit IT-Dienstleistern (Cloud, Rechenzentren) müssen zwingend Audit-Rechte und Exit-Strategien enthalten. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 1% des Tagesumsatzes geahndet. Wir erstellen für Sie die erforderlichen Gap-Analysen, passen Auslagerungsverträge an und bereiten Sie auf die behördlichen Prüfungen vor, damit Ihre „Digitale Operationale Resilienz“ den EU-Standards entspricht.
Das hängt von der Klassifizierung des Tokens ab. Die MiCA-Verordnung unterscheidet strikt zwischen E-Geld-Token (E-Money Token), wertreferenzierten Token (ART) und Utility Token. Handelt es sich um ein Finanzinstrument i.S.d. KWG (z.B. Security Token), ist fast immer eine BaFin-Erlaubnis nötig. Wir erstellen ein qualifiziertes „Legal Opinion“ zur Einordnung Ihres Tokens, das als Basis für Whitepaper und BaFin-Anfragen dient. Ohne diese rechtliche Klärung drohen bei ICOs/STOs sofortige Geschäftsuntersagungen und strafrechtliche Konsequenzen wegen unerlaubter Bankgeschäfte.
Auch bei Krypto-Betrug ist das Geld nicht „weg“, sondern nur woanders. Wir arbeiten mit IT-Forensikern zusammen, um Zahlungsströme auf der Blockchain nachzuverfolgen („Asset Tracing“). Oft haften auch involvierte Zahlungsdienstleister oder Empfängerbanken wegen Verletzung von Geldwäschepflichten, wenn sie auffällige Transaktionen nicht stoppten. Zudem decken viele Rechtsschutzversicherungen die Anwaltskosten für Kapitalanlagebetrug – wir stellen die Deckungsanfrage für Sie. Unser Ziel ist es, die Täter oder deren Helfershelfer (Finanzagenten) zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und Vermögenswerte einzufrieren.
Verstöße gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) treffen sowohl das Unternehmen (Geldbußen bis 15 Mio. € oder 15% des Umsatzes) als auch Vorstände persönlich (Strafrecht). Die BaFin verfolgt Verdachtsfälle mithilfe modernster Analysesoftware. Unternehmen müssen präventiv Insiderlisten führen und Ad-hoc-Meldepflichten penibel einhalten. Im Ernstfall verteidigen wir Organe und Gesellschaften in Bußgeldverfahren und begleiten interne Untersuchungen („Internal Investigations“), um den Vorwurf der Organisationsverschuldens zu entkräften. Eine frühzeitige Kooperation mit der Aufsicht kann strafmildernd wirken.
Das Bankrecht ist durch europäische Spezialgesetze (KWG, ZAG, WpHG) und eine extrem dynamische Rechtsprechung geprägt, die ein Allgemeinanwalt kaum überblicken kann. Ein „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ muss besondere theoretische Kenntnisse und hunderte bearbeitete Fälle nachweisen. Zudem kennen wir die internen Abläufe und Vergleichsstrategien der Banken genau, da wir die Gegenseite verstehen. Diese Waffengleichheit ist entscheidend, um Prozesse zu gewinnen oder wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche zu erzielen, statt jahrelang erfolglos zu prozessieren.
NRW bündelt komplexe Wirtschaftsverfahren bei spezialisierten Gerichten. M&A-Streitigkeiten landen zentral beim Landgericht Düsseldorf; andere Bank-Spezialmaterien beim OLG Hamm. Da wir Standorte in Düsseldorf, Bochum und Hamburg haben, kennen wir die dortigen Spezialkammern für Handelssachen und deren Spruchpraxis genau („Heimvorteil“). Wir wissen, wie die Richter in Düsseldorf oder Hamm ticken und richten unsere Prozessstrategie darauf aus. Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber auswärtigen Kanzleien, die mit den lokalen Gepflogenheiten der „Quality Law“-Gerichte nicht vertraut sind.
Wir begleiten Sie von der Strukturierung (Konsortialkredit, Schuldscheindarlehen) bis zur Unterschrift. Ein Fokus liegt auf der rechtssicheren Bestellung von Sicherheiten (Globalzession, Sicherungsübereignung), ohne die operative Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu lähmen. Wir prüfen LMA-Standardverträge auf nachteilige Klauseln und verhandeln Covenants so, dass sie realistisch bleiben. Unser Ziel ist eine „Bankable“ Lösung, die Ihr Unternehmen finanziert, aber nicht knebelt. Auch bei Mezzanine-Kapital oder Crowdinvesting sorgen wir für vertragliche Klarheit.
Wir arbeiten in vier klaren Schritten: 1. Analyse: Wir prüfen Ihre Verträge und bewerten die Rechtslage (z.B. Widerrufschance). 2. Strategie: Wir klären Kosten und Deckung durch Rechtsschutz. 3. Außergerichtliche Vertretung: Wir fordern die Bank fundiert zur Rückabwicklung oder Zahlung auf. Oft gelingt hier ein Vergleich, da Banken Grundsatzurteile vermeiden wollen. 4. Prozess: Falls nötig, klagen wir bundesweit. Sie behalten dabei volle Transparenz über jeden Schritt. Wir nehmen Ihnen den juristischen Stress ab, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
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